Meldung von Hinweisen

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln – auch interner Regelungen und Vorgaben – sowie unserer Verhaltensgrundsätze, hat in der Edith-Stein-Schulstiftung oberste Priorität. Integrität und Compliance stehen dabei im Vordergrund. Die Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und auch Außenstehende sollen eine Kultur der Transparenz, des Hinsehens und Ansprechens leben. Im Rahmen dessen können alle ohne Scheu Hinweise zu Rechtsverstößen und Fehlverhalten innerhalb der Organisation abgeben, um uns dabei zu unterstützen, Schäden zu vermeiden.

Informationen über Regelverstöße können über das von der Edith-Stein-Schulstiftung eingerichtete Meldesystem abgegeben werden. Über alle Meldemöglichkeiten wird garantiert, dass der Hinweisgebende vor Nachteilen geschützt wird und die übermittelten Informationen vertraulich behandelt werden.

Die gesetzlichen Regelungen zum Hinweisgeberschutz dienen als Frühwarnsystem gegen strafrechtlich relevante Regelverstöße und bieten den Hinweisgebenden einen umfassenden Schutz vor Repressalien. Daher ermutigen wir jede Person – egal ob aus dem Kreis der Mitarbeitenden, auch unserer Schutzbefohlenen, des ehemaligen Kollegiums, der Vertragspartnerinnen oder Vertragspartner oder von Dritten – Hinweise auf Regelverstöße unserer internen Meldestelle mitzuteilen.

Jede Person kann sich unmittelbar über den Hinweisgeberkanal melden (hinweis@edith-stein-schulstiftung.de) oder den Hinweis per Post an die interne Meldestelle senden. Sie können auch ohne Nennung Ihres Namens Hinweise übermitteln.

Wir bitten um Verständnis, dass der Hinweisgeberkanal nur zur Meldung von Verstößen gegen Gesetze, Richtlinien oder gegen unsere eigenen Vorgaben genutzt werden soll. Der Hinweisgeberkanal ist nicht für allgemeine Beschwerden, Fehler- oder Risikomeldungen gedacht.

Beachten Sie bitte auch, dass solange der Verstoß nicht nachgewiesen ist, die Unschuldsvermutung gilt. Alle Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt.

 

Welche Anforderungen stellt das HinSchG an eine interne Meldestelle?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist im Internet unter folgendem Link abrufbar: HinSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Die Gestaltung der Meldekanäle ist so umzusetzen, dass nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung Beauftragten sowie die bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützenden Personen Zugriff auf die eingehenden Meldungen haben. Unberechtigte Personen haben weder Zugriff auf die Meldung noch auf die Identität des Hinweisgebenden.

Möglichkeiten der mündlichen oder schriftlichen Form der Meldungen müssen angeboten werden, ebenso das Angebot eines persönlichen Gespräches mit dem Hinweisgebenden.

Beauftragte Personen, die Tätigkeiten für eine interne Meldestelle übernehmen, sollten in der Ausübung dieser Tätigkeit unabhängig sein. Zusätzlich sollten sie die entsprechende Fachkunde in der Gesprächsführung und in der Bewertung der Glaubwürdigkeit des Hinweisgebenden besitzen. Parallel dürfen andere Aufgaben und Pflichten ausgeübt werden. Auf Interessenskonflikte aus der Kombination von Tätigkeiten ist besonders zu achten sowie auf den Fall, dass die beauftragten Personen Gegenstand der Hinweismeldung sind.

 

Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?

Nach der Hinweisabgabe erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen nach Eingang eine Eingangsbestätigung. Ihre Meldung an den Hinweisgeberkanal wird gründlich geprüft. Sofern weitere Informationen benötigt werden, wird mit Ihnen Kontakt aufgenommen. Sollte die Meldung anonym erfolgen, ist eine Rückmeldung nicht möglich.

Wenn diese erste Bewertung einen Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung eingeleitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet und geeignete Maßnahmen umgesetzt.

Innerhalb von 3 Monaten werden Sie über das Aufarbeitungsergebnis in Kenntnis gesetzt, sofern Sie Ihren Hinweis nicht anonym abgegeben haben.

 

Eine Meldung an das Hinweisgebersystem abgeben

Der ESS-Meldekanal bietet verschiedene Möglichkeiten, um potenzielle Regelverstöße zu melden:

  • Per E-Mail an: hinweis@edith-stein-schulstiftung.de
  • Per Post an:   Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg, -Interne Meldestelle persönlich-, Max-Josef-Metzger-Straße 1, 39104 Magdeburg
  • Im persönlichen Gespräch mit der Verantwortlichen der internen Meldestelle für den Hinweisgeberschutz, Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg, Max-Josef-Metzger-Str. 1, 39104 Magdeburg – Terminvereinbarung vorab bitte per E-Mail hinweis@edith-stein-schulstiftung.de