Kooperationsvereinbarung mit St. Mechthild-Hort in Magdeburg unterzeichnet

13.05.2015

Am 13. Mai 2015 haben am Ende eines Gottesdienstes in der St. Agnes Kirche Magdeburg Pfarrer M. Hamann, Hortleiterin Frau D. Röttger, Schulleiterin Frau M. Schwartz und  in Vertretung des Stiftungsdirektors Herr St. Lipowski die Kooperationsvereinbarung zwischen Hort und Schule unterzeichnet.

In seiner kurzen Ansprache zur Unterzeichung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Edith-Stein-Schulstiftung als Trägerin der St. Mechthild-Grundschule und der Pfarrei St. Johannes Bosco als Trägerin für den Hort der Grundschule ging Herr Steffen Lipowski auf die Genese und die Zukunftsperspektiven der Zusammenarbeit beider Einrichtungen ein:

„Eine entscheidende Voraussetzung für die Errichtung der St. Mechthild-Grundschule war das gleichzeitige Angebot eines Hortes. Die Schulstiftung ist der Pfarrei dankbar, dass sie sich 1999 auf diese Herausforderung eingelassen hat, neben ihrer Kindertagesstätte auch einen Hort zu betreiben. Heute besuchen alle Grundschüler Hort. Für Außenstehende ist oft verwunderlich, dass Schule und Hort unterschiedliche Trägerinnen haben. Wenn das nicht auffällt, ist es ein gutes Zeichen für eine gelingende Zusammenarbeit.

Die Herausforderungen der Zukunft sind vielfältig. So haben wir unterschiedliche Gesetzgebungen zu beachten. Für den Schulbereich ist die Kultusgesetzgebung zuständig, für den Hort hingegen die Gesetzgebung des Sozialministeriums. Beide Gesetzgeber sind häufig in ihrem Handeln nicht deckungsgleich, die betreffenden Schüler aber immer die gleichen.

Das Thema Inklusion  wird uns in den nächsten Jahren weiter beschäftigen. Die Teilhabe der uns anvertrauten Kinder am gesellschaftlichen Leben, an Bildung und Entwicklung ihrer individuellen Persönlichkeiten, ob gesund oder mit besonderen Bedürfnissen, ob deutsch, mit Migrationshintergrund oder als Flüchtlinge, alle Schülerinnen und Schüler liegen uns am Herzen. Zur Erreichung dieses Zieles benötigen wir eine in sich stimmige und verlässliche Bildungs- und Erziehungsarbeit. Die Kooperationsvereinbarung zwischen Hort und Schule sichert sozusagen den Rahmen für unser gemeinsames Handeln.“