Aktuelle Informationen zu Maßnahmen des Landes gegen die Ausbreitung des Coronavirus

26.03.2020

Folgende aktuelle Informationen möchten wir bekannt geben:

  • Zunächst hat die Landesregierung die Schulschließungen über die Osterferien hinaus bis zum 19.04.2020 verlängert. Siehe der Link zur Verordnung über Maßnahmen des Landes (§ 12).

Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

  • Im gleichen Abschnitt wird unter (2) 3 die Notbetreuung neu geregelt:

Die neuen Regelungen legen fest: Für einen Anspruch auf Notbetreuung ist es jetzt ausreichend, wenn ein Elternteil in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung bzw. im Bereich der kritischen Infrastruktur (z. B. Feuerwehr, Polizei, Justiz oder Rettungsdienst) tätig ist. In diesem Fall kann für Kinder bis zwölf Jahre ein Platz in Kita, Schule oder Hort in Anspruch genommen werden.