Bildungsministerin Eva Feußner veröffentlicht Handreichung zur Bildung von Lerngruppen im Religionsunterricht

08.06.2023

„Ich bin dankbar, dass diese Broschüre endlich Informationen zum Angebot der Religionsunterrichte im Land vereint, die sonst nur sehr verstreut in vielen Runderlassen und Verwaltungsvorschriften auffindbar waren. Für die Öffentlichkeit und interessierte Eltern und Schüler waren diese juristischen Texte kaum zugänglich und verständlich“, sagt Frau Patricia Erben-Grütz, Referatsleiterin in der Edith-Stein-Schulstiftung und eine der Autorinnen. Bildungsministerin Eva Feußner fand ebenfalls lobende Worte für die nunmehr vorliegende Handreichung: „Land und Kirchen haben in der Arbeitsgemeinschaft Religionsunterricht, die sich halbjährlich zu Fragen des Religionsunterrichtes trifft, einmal mehr eng und gut zusammengearbeitet. Die Handreichung ist ein hilfreiches und wichtiges Kompendium für unsere Schulleitungen und Lehrkräfte, das die Organisation bzw. Durchführung des Religionsunterrichts an unseren Schulen wirksam unterstützen wird.“ Sie wünsche sich eine weite Verbreitung der Broschüre, so die Ministerin.

Auf die Initiative der drei Schulbeauftragten der evangelischen Landeskirchen und der Verantwortlichen im Bistum Magdeburg konnte die erste Handreichung zur Einrichtung von Lerngruppen im Religionsunterricht an öffentlichen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt nun von der Bildungsministerin vorgestellt werden. Bischof Dr. Feige war bei der Veröffentlichung am Dr. Carl-Hermann-Gymnasium in Schönebeck zugegen und erfragte im Austausch mit Schülerinnen und Schülern deren Erfahrungen mit dem besuchten Religionsunterricht an ihrer Schule. Er kennzeichnete dabei den Religionsunterricht als Fach, das nicht nur Beobachterwissen vermittle, sondern Heranwachsenden auch einen partizipativen Einblick in Religion gewähre.

Mathias Bethke, Referent in der zuständigen Abteilung des Bildungsministeriums, hält die Handreichung für ein „gelungenes Projekt“ der Arbeitsgemeinschaft Religionsunterricht und ist froh, dass der Farbduft der gedruckten Broschüren nun sein Büro wieder verlässt, weil die Printexemplare demnächst an die Schulleitungen im Land versandt werden.

Die Handreichung beantwortet Fragen von Schulleitungen zu personalrechtlichen Angelegenheiten beim Einsatz kirchlicher Religionslehrkräfte an öffentlichen Schulen, erörtert die Möglichkeiten von deren Zusammenarbeit mit Fach- und Schulkollegien an den Schulstandorten bzw. dokumentiert die Regelungen für Schulpraktika von Religionslehrkräften in Ausbildung. Für die Eltern und Schüler wird das Informations-, Anmelde- und Einrichtungsverfahren von Lerngruppen transparent dargestellt, auf die Möglichkeiten der Freistellung für religiöse Feiern hingewiesen bzw. die Teilnahmemöglichkeit auch für Schülerinnen und Schüler ohne religiöse Vorkenntnisse oder Bekenntnis benannt.

Ebenso werden die Möglichkeiten der Einrichtung der Lerngruppen im Format der konfessionellen Kooperation thematisiert, das die Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten der christlichen Konfessionen sichtbar und zugleich eine wechselseitige Perspektivübernahme unterschiedlicher konfessioneller Standpunkte ermöglichen soll. Die Handreichung dokumentiert die anzuwendenden Regeln bei der Leistungsbewertung und die Möglichkeiten zur organisatorischen Verstetigung von Lerngruppen.

(Foto: M. Bethke)

Download der Handreichung für die Organisation und Durchführung des konfessionellen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen in Sachsen-Anhalt