Coronavirus - Schulgeld

30.03.2020

Sehr geehrte Schülereltern, liebe Familien,

eine Reihe von Anfragen, die die Schulleitungen und uns zum Thema „Schulgeld“ in der vergangenen Woche erreichten, lassen mich Ihnen schreiben.

Ebenso wie alle staatlichen Schulen in unserem  Bundesland sind auch die Schulen der Edith-Stein-Schulstiftung von der getroffenen Schließungsverfügung (siehe Erste + Zweite Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. bzw. 24.03.2020) der Landesregierung betroffen. Diese gilt zunächst bis zum 19.04.2020, könnte aber auch noch weiter verlängert werden. Somit kann aktuell kein herkömmlicher Unterricht  in unseren Schulgebäuden stattfinden. Hierbei handelt es sich jedoch  nicht um eine unterrichtsfreie Zeit. Unsere Schulen bemühen sich, Unterricht oder auch Prüfungsvorbereitungen  in alternativer Form - z.B. mit Hilfe digitaler Medien und speziell hierfür erarbeiteter  Unterrichtsmaterialien - zu gewährleisten. Dies geschieht z.B. durch die Verteilung von analogem Unterrichtsmaterial, die Erstellung entsprechender Materialien z.B. für die Prüfungsvorbereitung sowie durch die kurzfristige Anschaffung von Technik und Software, um digitale Unterrichtsformen  zusätzlich zu ermöglichen. Das fällt uns nicht leicht, befanden wir uns gerade nach „IKT“ in einem Prozess der digitalen Weiterentwicklung unter Einbindung der in Aussicht gestellten Digitalpaktmittel für die gesamte Schulstiftung.  Im „Hintergrund“, das darf ich Ihnen versichern, arbeiten wir weiterhin mit den Schulleitungen und Kollegien an diesem Projekt.

Da unsere Lehrerinnen und Lehrer sowie das nichtpädagogische  Personal  weiterhin  arbeiten  (direkt  in  der   Schule  oder - soweit möglich - von zu Hause aus), das Unterrichtsangebot alternativ aufrechterhalten wird, eine Notbetreuung sichergestellt ist und natürlich auch die Schulplätze Ihrer Töchter und Söhne erhalten bleiben, sind von Ihnen als Eltern die vertraglich vereinbarten Schulgelder weiterhin zu zahlen. Diese Schulgelderhebungen  bleiben für uns als Schulstiftung dringend erforderlich, weil das Land Sachsen-Anhalt  keine auskömmliche Finanzierung der freien Schulen  -  und damit letztlich auch der Schulbildung Ihrer Kinder  -  sicherstellt.

Die Finanzhilfe für die freien Schulträger wird durch den Landtagsbeschluss vom 20.03.2020 rückwirkend zum 01.01.2020 sogar noch weiter abgesenkt. Dennoch müssen und wollen wir unsere Lehrkräfte und das weitere Personal auch während der o.g. Schließzeiten durchgängig bezahlen sowie unsere sonstigen fälligen Kosten und Verpflichtungen (Mieten, Energieversorgung, Kreditzahlungen  usw.) begleichen.

Die fortlaufende Schulgeldzahlung ist somit für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes unserer Schulen von existenzieller  Bedeutung. Für den Fall, dass die Corona-Krise Familien finanziell in wirtschaftliche Probleme bringt, bitte ich, sich vertraulich an uns zu wenden. Wir werden gemeinsam  Lösungen finden (z.B. Stundung von Schulbeiträgen).

Liebe Eltern, ich wünsche Ihnen und Ihren Familien in dieser Zeit vor allem Gesundheit sowie Gottvertrauen. Wir werden diese schwierige Zeit im vertrauensvollen Miteinander bewältigen.

Bleiben Sie behütet!

Steffen Lipowski                                                                                             

Pädagogischer Vorstand