Schutz vor sexuellen Missbrauch

01.02.2022

Vor wenigen Tagen wurde die Missbrauchsstudie der Kanzlei Westphal Spilker Wastl (WSW) zu den Fällen des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum München und Freising veröffentlicht.

Die dort zu Tage beförderten Fakten über den sexuellen Missbrauch und seine spätere Vertuschung beschämt uns als Christen zutiefst. Unendlich traurig macht uns das Leid, welches den Menschen unter dem Dach unserer Kirche zugefügt wurde.

Die Edith-Stein-Schulstiftung hat seit dem Bekanntwerden von Missbrauch und sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext im Jahr 2014 umfangreiche strukturelle und präventive Maßnahmen getroffen, um die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler vor solchen Straftaten zu schützen. Aus diesem Grund hat sie sich bereits vor Jahren einem Institutionellen Schutzkonzept verpflichtet.

Ziel ist es - im Kontext der eigenen Schulen - Schülerinnen, Schüler und weitere Schutzbefohlene vor sexuellen Missbrauch zu schützen und den Umgang mit Verdachtsfällen von strafbaren sexualbezogenen Handlungen, sexuellen Übergriffen und Grenzverletzungen durch Lehrkräfte und weitere Personengruppen verbindlich zu regeln.

Gegenwärtig wird das Institutionelle Schutzkonzept der Edith-Stein-Schulstiftung evaluiert und aktualisiert.

 

(Vorstand, Januar 2022)