"Wir sind Komplett" - Dr. Gunnar Stammen startet als Kaufmännischer Vorstand der Edith-Stein-Schulstiftung

05.05.2021

Der Stiftungsrat der Edith-Stein-Schulstiftung hat Dr. Gunnar Stammen als Kaufmännischen Vorstand berufen. Er verstärkt damit Steffen Lipowski, den Pädagogischen Vorstand der Schulstiftung. Bischof Dr. Gerhard Feige freute sich, den aus dem Partnerbistum Paderborn stammenden Wirtschaftswissenschaftler in Magdeburg begrüßen zu können, „einem territorial breit, aber personell begrenzt ausgestellten Bistum, mit einer Schulstiftung, die zum größten freien Schulträger in Sachsen-Anhalt gewachsen ist.“

Bereits vor einiger Zeit hatte der Stiftungsrat beschlossen, Veränderung in der Leitungsstruktur der Schulstiftung vorzunehmen und einen zweiten Vorstand zu ernennen, auch um anstehende Investitionen und die Digitalisierung voranzutreiben.

"Wir sind komplett", so Generalvikar Dr. Bernhard Scholz, der als Vorsitzender des Stiftungsrates der Edith-Stein-Schulstiftung Dr. Stammen begrüßte. Der 48 Jährige hat in den zurückliegenden Jahren vorwiegend im Gesundheits- und Sozialwesen, zuletzt als Geschäftsführer eines somatischen Krankenhauses gearbeitet. „Fragen der Refinanzierung waren auch dort ein wichtiges Thema“, so der zweifache Familienvater.

Nach einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium an der Universität Bielefeld hat er sich gern aus seiner Komfortzone heraus bewegt und postgraduale Masterstudiengänge der Rechtswissenschaften sowie der Unternehmensführung absolviert sowie eine medizinische Promotion an der Universitätsklinik Essen abgeschlossen. Auf der Suche nach einer sinnstiftenden Tätigkeit außerhalb des Gesundheitswesens ist Dr. Gunnar Stammen auf die Ausschreibung der Schulstiftung gestoßen. „Hier gibt es für mich einerseits viel Neuland und andererseits auch viel Bekanntes. Als unternehmerisch und sozial denkender Mensch freue ich mich vor allem darauf,  Themen gemeinsam mit meinem Vorstandskollegen zur Umsetzung zu bringen.“

(Text/Foto: Sperling)

St. Franziskus-Grundschüler aus Halle (Saale) gewinnen 2. und 3. Platz bei Jugend forscht

12.04.2021

Ferdinand, Samuel und Caspar, ihre Familien und Betreuer:innen warteten mit Hochspannung auf die Wertung der Jury von „Jugend forscht“. Der Jubel war groß, als Ferdinand sich den dritten Platz sicherte und das Team Samuel/Caspar den zweiten Platz.

Nachdem die Grundschüler der St. Franziskusschule in Halle bereits im 3. Schuljahr an dem Wettbewerb teilgenommen hatten, war klar, dass sie sich auch in der 4. Klasse wieder beteiligen werden. Allein die Themenfindung für ihre Forschungsarbeiten waren eine Herausforderung.

Samuels Themen-Ideen kreisten um die Rolle des Sauerstoffs beim Schmieden oder astronomische Fragestellungen, aber sie waren in der Grundschule nicht so leicht umzusetzen. So bot sich ein aktuelles Thema an: die Wirksamkeit der verschiedenen Arten von Mund-Nasen-Schutz-Masken.

Ferdinand hat großes Interesse am Programmieren und arbeitet auch gern praktisch. Deshalb wurde ein Thema gesucht, mit dem seine Interessen verbunden werden konnten. Hier bot sich im Schulalltag folgende Situation an: Beim gemeinsamen Essen in der Schulmensa wird es häufig sehr laut. Hier soll eine Lautstärke-Ampel Abhilfe leisten. Sie reagiert auf den Lautstärkepegel und signalisiert durch die Farben, wenn es lauter bzw. zu laut wird.

„Als wir in den Wochen vor Weihnachten noch in die Schule gingen, wurden die Grundlagen für diese Arbeiten gelegt“, erklärt Grundschullehrerin Christiane Arnold. „Aber der Hauptteil verlagerte sich nach Hause, denn die Ferien begannen und bereits kurz davor wurden die Schulen geschlossen.“

Auch Samuel und Caspar entwickelten gemeinsam Aufbau und die Vorgehensweise und vertrauten zunächst auf die Unterstützung von Christiane Arnold, um dann im weiteren Verlauf sehr selbständig weiter zu forschen.

Also gab es viele Kontakte in Form von Chat und Videokonferenz bei „Teams“ in einem eigenen Team „Lautstärkeampel“. Aber vor allem gab es ganz viel Unterstützung von der Familie, vor allem Vater und Großvater unterstützten beim Konstruieren, Bauen und Programmieren. Als „Sahnehäubchen“ kaufte die Ferdinands Familie sogar eine echte Ampel! Programmiert wurde die Ampel mit dem Mikrocontroller „Calliope“.

Für den Wettbewerb, der nur virtuell stattfinden konnte, mussten sie Powerpoint-Präsentationen anfertigen. Fleißig wurden Folien erstellt, Texte verfasst, Bilder eingefügt – und immer mussten die Regeln für das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit eingehalten werden, incl. Inhaltsverzeichnis, Gliederung und Quellenverzeichnis.

Dann präsentierten die Grundschüler ihre Arbeiten allein während einer Videokonferenz und stellten sich den Nachfragen der Juroren. Da sie sich intensiv mit ihren Themen auseinandergesetzt hatten, meisterten sie das spielerisch. Auch wenn es ganz schön aufregend war!

Bis zur Siegerehrung mussten dann alle noch zwei Tage warten. Dann war es endlich so weit. Alle Teilnehmer aus sieben Fachgebieten, ihre Familien, Betreuer und Betreuerinnen warteten gespannt auf die Verkündung der Platzierungen. Zuerst gab es allerdings die Sonderpreise. Hier bekam Ferdinand den Sonderpreis, der von „Amplifon“ gestiftet wurde. Und Samuel und Caspar erhielten den Sonderpreis der Industrie- und Handelskammer. Von der Jury von „Jugend forscht“ erhielt er eine Wertung, die ihm den dritten Platz sicherte.

Jahresabschluss Schuljahr 2019/2020

03.03.2021

Nach Jahren erheblicher Mittelentnahme aus dem Stiftungsvermögen bestätigte der Wirtschaftsprüfer in seinem Prüfbericht für das Jahr 2019/20 den Konsolidierungskurs der Edith-Stein-Schulstiftung. Das positive Ergebnis konnte die wirtschaftliche Situation weiter stabilisieren. Die Bilanzzahlen, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Tätigkeitsbericht des Vorstandes können hier eingesehen werden:

Unterzeichnung der Vereinbarung zum Konfessionell-kooperativen Religionsunterricht im Land Sachsen-Anhalt am 09. Dezember 2020

10.12.2020

Kirchen in Sachsen-Anhalt vereinbaren Kooperation im Religionsunterricht                              

                                                                    ...                                                                   

Der konfessionelle Religionsunterricht in Sachsen-Anhalt kann zukünftig auch als kooperativer Religionsunterricht erteilt werden. Darauf einigten sich das katholische Bistum Magdeburg und das Erzbistum Berlin sowie die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche Mitteldeutschlands, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig.

Bischof Dr. Gerhard Feige führt aus: „Die Kooperation der Kirchen soll die religiöse Bildung in der Schule stärken, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern eine Teilnahme am Religionsunterricht ermöglichen und die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen in neuer Intensität anregen“.  

Landesbischof Friedrich Kramer ergänzt: „Durch diese Vereinbarung heben die beteiligten Kirchen die Zusammenarbeit des konfessionellen evangelischen und katholischen Religionsunterrichts auf eine neue Ebene. Beide Unterrichtsangebote werden auch strukturell enger miteinander verzahnt und auf diese Weise wird das Angebot von Religionsunterricht insgesamt ausgeweitet.“

Die evangelische Theologische Fakultät und das Institut für Katholische Theologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg begleiten das Projekt wissenschaftlich. 

Die Kooperation von evangelischem und katholischem Religionsunterricht soll in einem ersten Schritt in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I (im Gymnasium bis Klasse 9) möglich sein. Die konkreten Formen hängen von den jeweiligen Bedingungen ab, die an den Schulen vor Ort herrschen. Sind beispielsweise sowohl katholische als auch evangelische Lehrkräfte an einer Schule tätig, sollen beide Religionsunterrichte in vielfältigen Formaten und Projekten zusammenarbeiten, bis dahin, dass der Unterricht im jährlichen Wechsel erteilt und anerkannt wird. Wenn eine so intensive Zusammenarbeit aufgrund fehlender Lehrkräfte nicht möglich ist, soll es in der Primar- und Sekundarstufe I wenigstens einmal zu einem Wechsel der Lehrkräfte kommen.  

Der Religionsunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Allgemeinbildung in unserer Gesellschaft. Staat und Kirchen verantworten ihn in gemeinsamer Abstimmung. Das Grundgesetz verankert den konfessionellen Religionsunterricht in Art. 7 Abs. 3 als „res mixta“, als „gemeinsame Sache“. Um sich in weltanschaulicher Hinsicht zu begrenzen, kooperiert der Staat in diesem Punkt mit den Religionsgemeinschaften. 

Anlässlich der Einführung des konfessionellen Religionsunterrichts vor 30 Jahren in Sachsen-Anhalt und der neuen Vereinbarung konfessionell-kooperativer Lerngruppen ist nach den Sommerferien 2022 eine ökumenische Besuchsreise der Bischöfe im Religionsunterricht geplant.  Damit soll der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach gestärkt werden und ein Profil gewinnen, das auch für andere Bundesländer von Interesse sein kann.

Die Aufzeichnung können Sie hier einsehen.

(Foto: Kühne)

Einweihung der sanierten Sporthalle am Elisabeth-Gymnasium in Halle (Saale)

02.11.2020

Schüler*innen freuen sich auf den Sportunterricht!

Im Schatten von Corona ist seit den Juni-Tagen die Sanierung des Hallenbodens der Turnhalle des Elisabeth-Gymnasiums, durch Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt, geschehen. In frischem Rot und mit aktualisierten, international gültigen Markierungen lädt das neue "Boden-Outfit" zu sportlicher Leistung ein. Seit Mitte September steht die Halle für den Sportunterricht wieder zur Verfügung.

Einweihung der sanierten Sporthalle am Norbertusgymnasium in Magdeburg

29.09.2020

Schüler*innen freuen sich auf den Sportunterricht!

Die Edith-Stein-Schulstiftung konnte mit Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt die Sporthalle grundlegend sanieren. Die Oberlichter wurden erneuert, sie können nun - auch in Zeiten von Corona - zur besseren Durchlüftung geöffnet werden. Zusätzlich wurde der Schwingfußboden nach knapp 25 Jahren vollständig erneuert. Der Boden ist einer erheblichen Belastung ausgesetzt, wird die Sporthalle doch vom Gymnasium, der St. Mechthild-Grundschule und vielen Vereinen fast rund um die Uhr genutzt.

Der Pädagogische Vorstand, Steffen Lipowski, freut sich, dass die Schulstiftung für knapp 350.000 € die Sporthalle sanieren konnte und wünscht allen Nutzerinnen und Nutzern weiterhin viel Freude bei Sport und Spiel.

Aktuelle Informationen aus der Politik zu den vorsichtigen Lockerungen in der Corona-Krise

16.04.2020

TOP 2 Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der
COVID19-Epidemie

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland in der ersten Märzhälfte hat dazu geführt, dass Bund und Länder für die Bürgerinnen und Bürger einschneidende Beschränkungen verfügen mussten, um die Menschen vor der Infektion zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten, gilt unser herzlicher Dank.
Durch die Beschränkungen haben wir erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Das ist eine gute Nachricht. Gleichzeitig haben wir aber auch gelernt, dass ohne Beschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell zunimmt, während das Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht und einschneidende Maßnahmen erfordert.
Deshalb müssen wir alles tun, um die Erfolge der letzten Wochen zu sichern.
Für die kommende Zeit ist die Leitschnur unseres Handelns, dass wir alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor der Infektion schützen wollen. Das gilt besonders für ältere und vorerkrankte Menschen, aber auch bei jüngeren Infizierten gibt es schwere Verläufe. Deshalb stehen Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen überall und insbesondere dort, wo Kontakte notwendig sind, etwa in bestimmten Arbeitsumgebungen, besonders im Mittelpunkt.
Wir werden in kleinen Schritten daran arbeiten, das öffentliche Leben wieder zu beginnen, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Freizügigkeit zu ermöglichen und die gestörten Wertschöpfungsketten wiederherzustellen. Dies muss jedoch gut vorbereitet werden und in jedem Einzelfall durch Schutzmaßnahmen so begleitet werden, dass das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich vermieden wird. Der Maßstab bleibt dabei, dass die Infektionsdynamik so moderat bleiben muss, dass unser Gesundheitswesen jedem Infizierten die bestmögliche Behandlung ermöglichen kann und die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe minimiert wird.
Wir müssen uns alle bewusst machen, dass wir die Epidemie durch die Verlangsamung der Infektionsketten der letzten Wochen nicht bewältigt haben, sie dauert an. Deshalb können wir nicht zum gewohnten Leben der Zeit vor der Epidemie zurückkehren, sondern wir müssen lernen, wie wir für eine längere Zeit mit der Epidemie leben können.
Deshalb vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder:
1. Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die
begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-
Kabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen
getroffen werden (Anlage 1 gibt eine orientierende Übersicht über die
fortbestehenden Maßnahmen).
2. Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
3. Um zukünftig Infektionsketten schnell zu erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, werden in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen, mindestens ein Team von 5 Personen pro 20.000 Einwohner. In besonders betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder eingesetzt werden und auch die Bundeswehr wird mit geschultem Personal solche Regionen bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstützen. Das Ziel von Bund und Ländern ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst schnell zu unterbrechen. Um das Meldewesen der Fallzahlen zu optimieren und die Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das Bundesverwaltungsamt online-Schulungen durch. Zudem plant das Bundesministerium für Gesundheit ein Förderprogramm zur technischen Aus-und Aufrüstung sowie Schulung der lokalen Gesundheitsdienste. Um besser zu verstehen, in welchen Zusammenhängen die Ansteckungen stattfinden und damit eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben, wo kontaktbeschränkende Maßnahmen weiter besonders erforderlich sind, soll zukünftig, wie im Infektionsschutzgesetz auch angelegt, der mutmaßliche Ansteckungszusammenhang möglichst vollständig erfasst werden.
4. Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem „contact tracing“ eine zentral wichtige Maßnahme. Bund und Länder unterstützen hierbei das Architekturkonzept des „Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“, weil es einen gesamteuropäischen Ansatz verfolgt, die Einhaltung der europäischen und deutschen Datenschutzregeln vorsieht und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils speichert. Darüber hinaus soll der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren. Sobald auf Grundlage der bereits vorgestellten Basissoftware eine breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, dass sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren können. Bund und Länder werden dazu aufrufen. Ferner werden alle diejenigen, die unabhängig davon an Tracing-Apps arbeiten, eindringlich gebeten, das zugrundeliegende Architekturkonzept zu nutzen, damit alle Angebote kompatibel sind. Ein Flickenteppich von nicht zusammenwirkenden Systemen würde den Erfolg der
Maßnahme zunichte machen.
5. Deutschland hat eine hohe Testkapazität von bis zu 650.000 Tests in der Woche, um Corona-Infektionen festzustellen (PCR-Tests). Der Bund sichert zusätzliche Testkapazitäten für Deutschland durch den Zukauf von Testgerät und – soweit als möglich in der aktuellen Weltmarktlage – durch die Sicherung von Einzelkits, Reagenzien und Verbrauchsmaterial durch dreiseitige Verträge unter Beteiligung des Bundes als Abnahmegarant. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur Bekämpfung der Epidemie besteht darin, zielgerichtet und zum richtigen Zeitpunkt zu testen. Deshalb wird das Testgeschehen eng zwischen dem Robert-Koch-Institut und den Gesundheitsdiensten von Ländern und Kommunen abgestimmt, um Erkrankte schnell und sicher zu identifizieren und umgehend die notwendige Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Behandlung einzuleiten.
6. Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen Vereinigungen bei
der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen. Neben der Beschaffung, vornehmlich im Ausland, werden auch in Deutschland unter Hochdruck Produktionskapazitäten für die entsprechenden Produkte aufgebaut. Das vordringliche Ziel besteht in einer Vollversorgung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken, die den Träger vor einer Infektion schützen. Darüberhinausgehende Kapazitäten sollen in Bereichen des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommen, in denen beruflich bedingt eine Einhaltung von Kontaktabständen nicht durchgängig gewährleistet werden kann. Für den Alltagsgebrauch gelten hinsichtlich des Tragens von Masken im öffentlichen Raum die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, nach denen das Tragen sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken oder Community-Masken in
öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht gewährleistet werden kann (z.B. ÖPNV), das Risiko von Infektionen reduzieren kann. Sie schützen insbesondere die Umstehenden vor dem Auswurf von festen oder flüssigen Partikeln durch den (möglicherweise asymptomatischen, aber infektiösen) Träger der Masken. Insofern wird den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung entsprechender Alltagsmasken insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen.
7. Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und
Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei muss der Schutz der vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der wesentliche Maßstab sein. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Daher soll für die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere von Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst werden.
8. Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet.
Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können.
Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden.
Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für
weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.
Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor dem Hintergrund der
Entwicklung der Infektionszahlen.
In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.
9. Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.              10. Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:
• alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
• sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
11. Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.
12. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet. Nach allem, was wir jedoch über die Rolle von Zusammenkünften bei der Verbreitung des Virus sowie über die Ansteckungsgefahr und die schweren Verläufe bei vulnerablen Gruppen wissen, ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird gemeinsam mit Vertretern aus dem Kreis der Ministerpräsidenten mit den großen Religionsgemeinschaften noch in dieser Woche das Gespräch aufnehmen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg vorzubesprechen.
13. Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und DGUV im Gespräch und wird kurzfristig ein Konzept hierfür vorlegen.
14. Vielfach ist es in den letzten Wochen unabhängig von angeordneten Schließungen zu Produktionsproblemen und Produktionsstillstand gekommen, weil wesentliche Komponenten nicht mehr geliefert wurden. Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dazu richten die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder Kontaktstellen für betroffene Unternehmen ein. Diese sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in dieser Kontaktstelle auch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das für den Zoll zuständige Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit.
15. Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet. Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich.  16. Im weiteren Verlauf muss berücksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland nicht gleichmäßig ausbreitet. Während einige Landkreise noch kaum betroffen sind, kommt es in anderen Regionen zu Überlastungen im Gesundheitswesen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Daraus folgt ein dynamisches Infektionsgeschehen, welches die Ausbreitung des Virus in Deutschland begünstigt. Deshalb werden Bund und Länder schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete bereitstellen und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern eng ab.
Wenn die deutschlandweit erzielten Erfolge in der Verlangsamung des Infektionsgeschehens nicht gefährdet werden sollen, muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort reagiert werden. Dazu gehört auch, dass die derzeitigen, umfassenden Beschränkungen dort aufrechterhalten bzw. nach zwischenzeitlichen Lockerungen dort sofort wieder konsequent eingeführt werden. Darüber hinaus können auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus im Einzelfall geboten sein.
17. Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die Impfstoffentwicklung so rasch wie möglich voranzutreiben. Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen.
18. Neben der Impfstoffentwicklung leistet die Forschung noch weitere wichtige Beiträge zur Bewältigung der Pandemie. Mit Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine SARS-CoV-2- Datenbank aufgebaut, in der stationäre Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden. In Verbindung mit Studien zu verschiedenen Medikamenten können so die besten Ansätze zur Vermeidung und Behandlung schwerer Krankheitsverläufe gefunden werden. Mit dieser Initiative nimmt Deutschland an der „WHO Solidarity Trial“ teil. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung der Immunität gegenüber SARS-CoV-2 in der Gesamtbevölkerung und bestimmten Bevölkerungsgruppen. Dazu werden Testkapazitäten ausgebaut und Entwicklung und Optimierung der Tests unterstützt. Erste regionale Studien haben bereits begonnen und breit angelegte Studien sind in Planung. Diese Information fließt fortlaufend in die Einschätzung des weiteren Pandemieverlaufs in Deutschland ein.
19. Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten noch besser zu kontrollieren. Einige davon greifen sofort, andere brauchen noch Zeit. Deshalb ist es richtig, regelmäßig, etwa alle zwei Wochen die Infektionsdynamik zu kontrollieren und insbesondere die Auslastung des Gesundheitswesens (v.a. im Bereich der Beatmungskapazitäten) und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes (v.a. vollständige Kontaktnachverfolgung) genau zu betrachten. Danach ist jeweils zu entscheiden, ob und welche weiteren Schritte ergriffen werden können. Entsprechend dieser Logik gelten die hier beschriebenen ersten Schritte zunächst bis zum 3. Mai. Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und im Lichte der Ergebnisse weitere Maßnahmen beschließen.

Anlage 1: Grobübersicht über fortbestehende Maßnahmen aus früheren Beschlüssen (Diese Liste dient der Übersicht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist kein Beschlussbestandteil)
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben vor dem 15.4.2020 wiederholt Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Folgende wesentliche Aspekte sind im oben genannten Beschluss nicht extra erwähnt und gelten gemäß Ziff. 1 daher unverändert weiter:
1. Ausdrücklich nicht geschlossen, sondern ggf. auch Sonntags geöffnet unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen bleibt:
a. der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
Getränkemärkte,
b. Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
c. Tankstellen,
d. Banken und Sparkassen, Poststellen,
e. Reinigungen, Waschsalons,
f. der Zeitungsverkauf,
g. Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der
h. Großhandel.
2. Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
3. Dienstleistungsbetriebe können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen, jedoch bleiben Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe (mit heutigem Beschluss mit Ausnahme von Friseuren) geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
4. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
5. Für den Publikumsverkehr geschlossen sind
a. Gastronomiebetriebe. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung
mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
b. Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
c. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Galerien, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen
d. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte (soweit im Beschluss vom 15.4. nicht explizit anders geregelt), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
e. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
f. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
g. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
h. Outlet-Center
i. Spielplätze.
6. Verboten sind
a. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von
b. Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.
7. Weiterhin zu erlassen sind
a. Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
b. in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot mindestens für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland aufgehalten haben
c. Auflagen für Hotels (nur Geschäfts- kein Tourismusbetrieb), das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und - hinweise

Beschlüsse Bund+Länder.pdf

Aktuelle Informationen aus der Politik zu den vorsichtigen Lockerungen in der Corona-Krise

16.04.2020

Corona-Krise: Erste vorsichtige Lockerungen beschlossen                          

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie die Bundeskanzlerin waren sich in ihrer heutigen Videokonferenz darin einig, dass durch die bisherigen Beschränkungen eine Abnahme der Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland erreicht werden konnte.  Gleichzeitig war ihnen bewusst, dass ohne weitere Beschränkungen die Geschwindigkeit der Infektionen sehr schnell wieder zunehmen kann, während das Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht und immer noch einschneidende Maßnahmen erfordert. Um die Erfolge der letzten Wochen zu sichern und keine unangemessenen Wagnisse einzugehen, haben sie sich einvernehmlich auf erste vorsichtige Lockerungen in der Corona-Krise verständigt. Diese betreffen die schrittweise Öffnung von Schulen und Ladenlokalen. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff begrüßte die grundsätzliche Einigung. „Wichtig ist ein geschlossenes Vorgehen der Länder. Nur dann können wir das Virus effektiv bekämpfen und eine Zunahme der Infektionen verhindern.“

Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden. Der Unterricht für Abschlussklassen beginnt bereits wieder ab nächster Woche. Des Weiteren empfehlen Bund und Länder dringend das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel.
Darüber hinaus sollen Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 grundsätzlich untersagt werden. Die Kontaktbeschränkungen werden bis mindestens 3. Mai verlängert.

Die Länder haben sich ferner auf die Öffnung von Geschäften und Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern unter Auflagen ab 20. April verständigt. Weitere schrittweise Erleichterungen sollen zeitnah unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemieentwicklung beschlossen werden.

Das Kabinett in Sachsen-Anhalt wird auf seiner morgigen Sitzung über die schrittweise Lockerungen der Beschränkungen beraten. Um 14 Uhr wird Ministerpräsident Haseloff gemeinsam mit Gesundheitsministerin Grimm- Benne und Wirtschaftsminister Willingmann die Öffentlichkeit in einer Online-Pressekonferenz unterrichten.

Weitere Informationen sind auch unter www.coronavirus.sachsenanhalt.de abrufbar.

Pressemitteilung Landesregierung 15.04.2020.pdf